Willkommen auf Euro-Fahrerlaubnis.eu
Da wir uns von unseriösen unternehmen die den Rechtsweg nicht einhalten stark distanzieren möchten, haben wir unseren Service stark verbessert. Da auch diverser Zeitschriften und Organisationen Fehlmeldungen über die Gültigkeit des Polnischen EU Führerscheins verbreitet haben, halten wir es für nötig nochmals auf die 3. Führerscheinrichtlinie der EU zu verweisen wo da steht, Eine vor dem 19. Januar 2013 erteilte Fahrerlaubnis darf
aufgrund der Bestimmungen dieser Richtlinie weder entzogen
noch in irgendeiner Weise eingeschränkt werden. Weiterhin hat das LG Osnabrück beschlossen, das der Polnische Führerschein in Deutschland gilt. Sehen Sie hier.
Bei uns erhalten sie ein Komplettangebot, wir sind für sie da. Ab dem Zeitpunkt der Ankunft bis zur Abreise wird für sie gesorgt. Durch viel Erfahrung können wir ihnen ein gutes und faires Angebot machen.
Wir übernehmen Ihre Meldesachen bei den polnischen Behörden. Sie werden min 185 Tage einen Wohnsitz in Polen haben. Um alle weiteren Schritte das Sie Ihren EU Führerschein 100 % legal nutzen könne ist gesorgt
Wenn sie Fragen haben, scheuen Sie nicht diese zu stellen. Rechtliche Angelegenheiten haben wir auch aufgeführt. Der EU - Führerschein ist 100% legal. Wir übernehmen fur sie jeden behördlichen Antrag.
Sie müssen nur lernen, fahren und die Prüfungen bestehen.
Wir bilden in allen Klassen aus SIEHE HIER!!
Unsere erfahrenen und geduldigen Fahrlehrer bieten Ihnen eine Ausbildung auf
höchstem Niveau an:
- aktueller Inhalt
- modernste Technik
- neuester Wissenstand
Fordern Sie weiteres Informationsmaterial an. Geben Sie einfach Ihre e-mail Adresse ein und wir senden Ihnen umgehend unser komplettes Informationsmaterial.
Da wir uns ständig um Seriösität bemühen, halten wir und unsere Fahrschulen ständig den Gesetzesweg ein.
finanztest 10/2007
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Wir schulen in:
- deutscher
- polnischer
- russischer
- ukrainischerSprache
Unser Büro ist im
Stedinergweg 40
Berlin 10407
Offnungszeiten
Mo – Sa
11.00 Uhr – 19.00 Uhr
Telefon: 030 97887802
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In Polen sind 30 Fahrstunden Pflicht, die auf mindestens zwölf Tage verteilt sein müssen, bevor der Fahrschüler zur Prüfung zugelassen wird. Der Schüler muss außerdem sechs Monate – exakt 185 Tage – im Land gemeldet sein
Rufen Sie uns an. Wir beantworten gern Ihre Fragen!
Telefon: 03097887802
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